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Neues Dienstrecht in Bayern

München, 14.07.2010:
Mit den Stimmen der CSU, FDP und FW wurde heute das Neue Dienstrecht im Bayerischen Landtag beschlossen.
Es tritt zum 01.01.2011 in Kraft.


Für Diplom-Ingenieure (FH) und Bachelors of Engineering ergeben sich im Wesentlichen folgende Änderungen:

Laufbahnrecht:

- Einführung einer Leistungslaufbahn mit 6 Fachlaufbahnen
- Zuordnung zur Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“
- Einordnung in die 3. Qualifizierungsebene (statt gehobener technischer Dienst)
- Verstärkte Zulassung zum Aufstieg (O-Ton MDgt Wilhelm Hüllmantel: „Über der Reform weht der Geist des Aufstiegs!“)
- Vereinfachung des Aufstiegs durch passgenaue modulare Qualifizierung

Besoldungsrecht:

- Einstieg in die Stufe 2 (statt 4 oder darüber)  à Absenkung der Eingangsgehälter im Regelfall um 9 %, wenn der Beamte bei der Ernennung im Eingangsamt mindestens 29 Jahre alt ist und keine bzw. kaum berücksichtigungsfähige Zeiten geltend machen kann (träfe z.B. auf mehr als 95 % der zwischen 2005 und 2009 ernannten Beamten des gehobenen technischen Dienstes zu, wenn diese nach dem 01.01.2011 eingestellt würden)
  

- Wegfall des Verzahnungsamts A13 (Oberamtsrat - OAR). (Das Amt A13 muss nur noch ein Mal durchlaufen werden. Alle OAR werden am 01.01.2011 zu Räten.)

- Wegfall der Stellenobergrenzen bis A15

Versorgungsrecht:
- Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre mit Übergangsregel der Geburtsjahrgänge 1947 – 1963

- Einführung eines abschlagsfreien Antragsruhestands bei langen Dienstzeiten (45 Dienstjahre beim allgemeinen Antragsruhestand und 40 Dienstjahre bei Dienst-unfähigkeit oder Schwerbehinderung)

Bewertung:
- Diplom-Ingenieure (FH) und Bachelors of Engineering werden – trotz erfolgreich abgeschlossener akademischer Ausbildung – beim Eintritt in den öffentlichen Dienst zu Anwärtern ernannt und damit mit Studienanfängern an Beamtenfach-hochschulen gleichgestellt.

- Sie werden trotz ihres bei Diplom-Ingenieuren (FH) im Regelfall 9-semestrigen Studiums und trotz ihres bei Bachelors of Engineering in Bayern im Regelfall 7-semestrigen Studiums und des daran anschließenden 15-monatigen Vorbereitungsdienstes nach Abschluss der Staatsprüfung mit intern ausgebildeten Verwaltungsinformatikern gleichgestellt, die nur über eine insgesamt 3-jährige Ausbildung verfügen.

- Es gibt keinen Nachteilsausgleich für das im Vergleich mit intern ausgebildeten Beamten der 3. Qualifizierungsebene längere, aufwändigere und selbst finanzierte Studium.

- Intern ausgebildete Beamte der 3. Qualifizierungsebene haben zu dem Zeitpunkt, an dem Diplom-Ingenieure (FH)/Bachelors of Engineering im Eingangsamt ernannt werden, bereits einen Einkommensvorsprung von mehr als 100.000 €. Anders als universitär ausgebildete Ingenieure oder Master, die der 4. Qualifizierungsebene zugeordnet werden, können die extern ausgebildeten Beamten der 3. Qualifizierungsebene diesen Einkommensvorsprung nie mehr aufholen.

- Die Einstiegsbedingungen für Diplom-Ingenieure (FH) und Bachelors of Engineering verschlechtern sich durch die Absenkung der Einstiegsgehälter um rd. 9 %.

- Völlig unverständlich ist, wieso die Bayerische Staatsregierung und der Bayerische Landtag davon ausgehen, dass Diplom-Ingenieure (FH) und Bachelors of Engineering bei der Ernennung im Eingangsamt 25 Jahre alt sein sollen, zumal der Antwort der Staatsregierung auf die Schriftliche Anfrage vom 03.06.2010 zu entnehmen ist (vgl. Anlagen unter „Entscheidungshilfen“), dass 95,7% dieser Beamten deutlich älter sind.

- Der Abstand zwischen der 3. und 4. Qualifizierungsebene wird deutlich ausgebaut und steigt im Regelfall von derzeit rd. 800 €/Monat auf 1.100 €/Monat an. Wir sehen vor dem Hintergrund, dass Diplomabschlüsse im öffentlichen Dienst in Bayern als Auslaufmodell betrachtet werden, hierin das eindeutige Signal, dass Bachelorabschlüsse in Bayern keinen hohen Stellenwert haben.

- Anders als die anderen am Bolognaprozess teilnehmenden Staaten, die den Bachelorabschluss als Regelabschluss anerkennen, der den Zugang auch zu höchsten Ämtern im öffentlichen Dienst eröffnet, setzt Bayern offenkundig darauf, seine zunehmend knapper werdenden Humanressourcen an lange Ausbildungen zu binden, zumindest, wenn diese eine Karriere im öffentlichen Dienst anstreben. (Anmerkung: In anderen Mitgliedstaaten des Bolognaprozesses erwerben nur 3 % der Studierenden einen Masterabschluss.)

- Ob der Aufstieg auch von der 3. in die 4. Qualifizierungsebene vereinfacht werden kann, ist abzuwarten. Bisher scheiterte die Umsetzung entsprechender Landtags-beschlüsse am

- Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung (bereits das Amt A13 war für viele Ingenieure des gehobenen technischen Dienstes unerreichbar)

-  kleinen Einstellungskorridor im höheren Dienst sowie

- vorrangigen Ziel einer ausgewogenen Altersstruktur, die zur Einstellung originärer Bewerber führte.

- Alles deutet darauf hin, dass die 4. Qualifizierungsebene weiterhin universitär ausgebildeten Hochschulabsolventen und Mastern vorbehalten bleiben soll.

- Die Einstiegsgehälter der 3. Qualifizierungsebene liegen im technischen Bereich rd. 16 % unter dem Niveau der Privatwirtschaft, während sie bei der 4. Quali-fizierungsebene rd. 14 % über dem Niveau der Privatwirtschaft liegen.

- Diese offenkundige Unattraktivität der 3. Qualifizierungsebene für externe Bewerber mit Ingenieurstudium wird noch mehr als bisher dazu führen, dass ausreichend qualifizierte Bewerber ausbleiben. Der Versuch, die hierdurch entste-henden Lücken durch modular qualifizierte Bewerber aus der 2. Qualifizierungsebene zu schließen, wird letztlich daran scheitern, dass diese nicht in der Lage sein werden, ingenieurmäßige Leistungen zu erbringen.

- Ursächlich für diese Mängel des Neuen Dienstrechts in Bayern ist nach Auffassung des ZVI Bayern,

- dass sich die Verbände des höheren Dienstes erfolgreich gegen eine sachgerechte Anwendung des Leistungsprinzips wehren konnten und

- dass statt einer sinnvollen Verkürzung der Ausbildung von Grund- und Hauptschullehrern neue funktionslose Beförderungsämter geschaffen wurden, die wegen des bestehenden Abstandsgebots die Schaffung weiterer funktionsloser Beförderungsämter im Bereich der Realschullehrer sowie im Schulleitungsbereich erforderlich machten. (Anmerkung: Während die Ausbildung zum Grund- und Hauptschullehrer in Österreich nur 3 Jahre dauert, müssen bayerische Lehrer hierfür 6 Jahre aufwenden und fordern deshalb unter Anwendung des Leistungsprinzips zu Recht, dass diese lange Ausbildung ebenso anerkannt wird wie die gleichlange Ausbildung zum Gymnasiallehrer oder Juristen. Die ehemaligen Lehrer Staatsminister Siegfried Schneider, Ausschuss-vorsitzende Ingrid Heckner. Ausschussvorsitzender Bernd Sibler und BBB-Vorsitzender Rolf Habermann haben hier die Weichen in eine Richtung gestellt, die nach volkswirtschaftlichen Maßstäben und im Länder-vergleich dem Wirtschaftsstandort Bayern schaden. Im Ergebnis erhalten Grundschullehrer, die Kindern das ABC und das Einmaleins beibringen, eine Vergütung aus dem Amt A12, Stufe 3, während Diplom-Ingenieure (FH) und Bachelors of Engineering mit einer Vergütung aus dem Amt A10, Stufe 2, weitaus weniger Wertschätzung genießen.)

Aktuelle Aktivitäten des ZVI Bayern:
Die Vorstandschaft des ZVI Bayern hat diese negative Entwicklung sehr früh erkannt und im Wesentlichen mit folgenden Schreiben versucht, Überzeugungsarbeit zu leisten:

03.05.2010: Erstes Schreiben an alle Mitglieder des Bayerischen Landtags
mehr
17.05.2010: Schreiben an die Ausschussvorsitzende Ingrid Heckner mehr
21.06.2010: Zweites Schreiben an alle Mitglieder des Bayerischen Landtags mehr
21.06.2010: Schreiben an den FDP-Fraktionsvorsitzenden Thomas Hacker mehr
22.06.2010: Schreiben an alle Bayerischen Hochschulpräsidenten mehr
06.07.2010: Schreiben an Ministerpräsident Horst Seehofer mehr
21.07.2010: E-Mail an Finanzstaatssekretär Franz-Josef Pschierer mehr

Reaktionen:
Staatssekretär Franz-Josef Pschierer bestreitet in zwei Schreiben (Erstes Schreiben ohne Datum; zweites Schreiben vom 19.07.2010) die Absenkung mehr

Ausschussvorsitzende Ingrid Heckner bestreitet in ihrem Schreiben vom 10.05.2010 die Absenkung mehr

CSU-Fraktionsvorsitzender Georg Schmid sieht in seinem Schreiben vom 23.07.2010 keinen Handlungsbedarf mehr

Landwirtschaftsminister Helmut Brunner räumt in seinem Schreiben vom 29.07.2010 ein, dass sein Haus die Problem sieht, dass diese jedoch umstritten seien mehr

Entscheidungshilfen:
Angesichts der eindeutigen Aussagen namhafter CSU-Größen könnte man anfangen, daran zu zweifeln, dass es die beschlossene Absenkung tatsächlich gibt, wenn nicht

1. CSU und FDP mit ihrem Änderungsantrag 16/3913 vom 24.02.2010 eine Übergangslösung für bereits aktive Anwärter beschlossen hätten, die diesen nahezu Einstellungsbedingungen nach dem alten, meist besseren Recht eröffnet. mehr

2. Das Staatsministerium der Finanzen zusammen mit der Antwort der Schriftlichen Anfrage vom 03.06.2010 mehr ein als „Hinweis“ gekennzeichnetes offenkundig internes Papier versandt hätte, das den wahren Sachverhalt offenbart und damit die Position des ZVI Bayern bestätigt mehr

Besonderer Dank gebührt:
Den Abgeordneten Adi Sprinkart und Thomas Mütze, die durch ihre Schriftliche Anfrage an den Bayerischen Landtag geholfen haben, einen Teil der offenkundig negativen Auswirkungen des Neuen Dienstrechts in Bayern aufzuzeigen und die durch Ihren Änderungsantrag 16/3893 versucht haben, die vom ZVI Bayern ein-gereichte Eingabe zum Erfolg zu führen mehr

Den Abgeordneten Stefan Schuster und Isabell Zacharias, die unser Anliegen ebenfalls maßgeblich unterstützen und uns geholfen haben, mit den Hochschulleitungen Bayerns in einen sehr konstruktiven Dialog einzusteigen. Auch für die Möglichkeit, die Diskriminierung von Diplom-Ingenieuren (FH) und Bachelors of Engineering öffentlich anzuprangern, gebührt der SPD großer Dank.

Ausblick:
Wir erwarten, dass Ministerpräsident Horst Seehofer die letztlich vom Staatsministerium der Finanzen zu verantwortenden Fehler bereinigt und dass die FDP ihre vor der Wahl angekündigte Aussage, dass Diplom-Ingenieuren (FH) der direkte Zugang zum höheren Dienst eröffnet wird, einhält. mehr

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Bericht zum Ingenieurtag 2010 des ZVI Bayern am 01.10.2010

Bericht von
Ulrich Niepmann (IGBI) Regensburg

Verband des Technischen Dienstes der Bundeswehr e.V. >>Lesen Sie hier mehr>>

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Diplom-Ingenieure (FH) werden endlich anerkannt!

München, 13.10.2010:

Der Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur fasste bei der Behandlung einer Eingabe des ZVI Bayern folgenden Beschluss mit der Maßgabe der Würdigung: >> Lesen Sie hier mehr <<

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Geplante Abwertung von Diplom-Ingenieuren (FH) ist inakzeptabel!

 

ZVI Vorsitzender Rüdiger Lexau: „Ich frage mich, wie Bayern seinen Bedarf an Ingenieuren decken will? Trotz des bereits bestehenden Bewerbermangels – derzeit fehlen bundesweit 53.000 Ingenieure - werden die Einstiegsgehälter von Diplom-Ingenieuren (FH) um rd. 2.900 €/Jahr abgesenkt. Für mich lautet daher die Kernfrage: „Warum sollten Diplom-Ingenieure (FH) oder Bachelor of Engineering 15 Monate lang eine Gleichstellung mit Studienanfängern an Beamtenfachhochschulen mit nur 963,66 €/Monat in Kauf nehmen, um im Anschluss mit nur 30.500 €/Jahr - rd. 10.000 €/Jahr weniger zu verdienen - als ihre ehemaligen Kommilitonen in der Privatwirtschaft? 

 

Am meisten überrascht mich, dass sich die Staatsregierung bisher nicht für die Beschlüsse des Bayerischen Landtags zu interessieren scheint. Die unter § 31 Abs. 1 Nr. 1 LlbV vorgesehene Einführung einer 10-jährigen Mindestwartezeit für die Zulassung zur modularen Qualifizierung entspricht vom Ergebnis her der Wiedereinführung der 10-jährigen Mindestwartzeit für die Zulassung zum Aufstieg (Art. 42 LbV), die zum 01.01.1999 im Rahmen der Umsetzung des Landtagsbeschlusses, LT-Drs. 13/6534 vom 28.11.1996 zur Verbesserung der Karrierechancen von Diplom-Ingenieuren (FH) abgeschafft wurde. Dem Bericht der Staatsregierung an den Bayerischen Landtag vom 25.11.1997, Az. 26–P-1459 2/55-40119, ist auf Seite 7 wörtlich zu entnehmen:

 

„Auf die bislang erforderliche Mindestwartzeit von 10 Jahren wird – gerade auch im Hinblick auf die begonnenen Maßnahmen zur Stärkung des Leistungsprin-zips – verzichtet….. .“

 

Lexau: „Ich halte es für absurd, dass die zur Stärkung des Leistungsprinzips abgeschaffte Mindestwartezeit nunmehr im Rahmen einer L e i s t u n g s laufbahnverordnung wieder eingeführt werden soll.“

 

Lexau: „Ich verstehe nicht, warum der Freistaat Bayern bei Mastern of Science, Absolventen mit universitären Diplom-Abschlüssen sowie Juristen Einstiegsvergütung gewährt, die mit 43.500 €/Jahr im oberen Bereich der Gehaltskala der Privatwirtschaft liegt, den Marktwert von Diplom-Ingenieure (FH) und Bachelor of Engineering jedoch grundlegend falsch einschätzt. Bei der Expertenbefragung am 08.02.2010 im Bayerischen Landtag werde ich den Focus der Parlamentarier auf die diesbezüglich bestehenden Mängel des Gesetzentwurfs lenken und gehe davon aus, dass das neue Dienstrecht doch noch seinem Anspruch in Deutschland die Benchmark zu setzen, gerecht werden wird.“

 

Ausblick:            Rüdiger Lexau vertritt den ZVI Bayern bei der Expertenbefragung am 08.02.2010 im Landtag, (vgl. Einladung + Fragenkatalog) 

Aktuell:            Antwortschreiben von Staatssekretär Franz-Josef Pschierer

                        2. Stellungnahme des ZVI Bayern vom 04.01.2010

                        1. Stellungnahme des ZVI Bayern vom 27.07.2009 (Kurzfassung)

                        1. Stellungnahme des ZVI Bayern vom 27.07.2009 (ausführlich)


Bewertung des Entwurfs zum Dienstrecht (Stand; 25.01.2010)

Der aktuelle Entwurf des Dienstrechts (Stand: 10.12.2009) ordnet gem. Art. 23 S. 1 Nr. 3 Bay BesG i. V. mit Art. 27 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BayBG Diplom-Ingenieure (FH) sowie Absolventen mit Abschlüssen zum Bachelor of Engineering dem Eingangsamt A10 zu. Art. 30 BayBesG geht zudem i.V. mit der neuen Besoldungsordnung A (Anlage 3) davon aus, dass

 

  • Absolventen von Beamtenfachhochschulen sowie 6-semestriger Bachelorstudiengänge im Alter von 23/24 Jahren in der Stufe 1,
  • Absolventen mit Bachelorabschlüssen > 6 Semestern sowie Diplom-Ingenieure (FH) im Alter von 25/26 Jahren in der Stufe 2 sowie
  • Absolventen mit Masterabschlüssen und universitären Diplomabschlüssen im Alter von 29/30 Jahren in der Stufe 4

 

ihr jeweiliges Eingangsamt erreichen. Damit wird unterstellt, dass Regierungs-/Bauräte bei ihrer Ernennung um vier Jahre älter sind als Technische Oberinspektoren.

 

Diese Annahme ist falsch! Gemäß Art. 57, Abs. 2 BayHG dauert ein Studium zum Diplom-Ingenieur (FH) höchstens vier Jahre und für einen universitären Diplomabschluss höchstens viereinhalb Jahre. Der Vorbereitungsdienst im bisherigen gehobenen technischen Dienst dauert bis zur Ernennung im Eingangsamt 15 Monate und im bisherigen höheren Dienst im Regelfall zwei Jahre. Damit ergibt sich aufgrund bestehender formaler Vorgaben beim Erreichen der Eingangsämter der 3. oder 4. Qualifizierungsebene ein Altersunterschied von 1,25 Jahren!

 

Der materielle Unterschied ist im Regelfall weitaus geringer, weil

  • bei einem Studium zum Diplom-Ingenieur (FH) eine wissenschaftliche Arbeit (Diplomarbeit) vorgeschrieben ist, die mangels Raum während der Regelstudienzeit nahezu immer im 9./10. Semester erstellt wird (vgl. Drs. 5089/02 des Wissenschaftsrats vom 31.01.2002 zur „Ent-wicklung der Fachstudiendauer an Fachhochschulen von 1990 – 1998“, aus der hervorgeht, dass die Studiendauer von Diplom-Ingenieuren (FH) bei mehr als 9 Semestern liegt) und weil

  • es universitäre Studiengänge mit nur 8 Semestern Studiendauer, ohne vorgeschriebene Diplomarbeit, gibt.

 

Bisher berücksichtigt der Entwurf des neuen Dienstrechts nicht, dass die Absolventen der „Hochschulen für angewandte Wissenschaften“ (Fachhochschulen) zu einem hohen Anteil Studenten ausbilden, die vor der Aufnahme ihres Studiums bereits eine Berufsausbildung (Lehre) abgeschlossen haben. Niemand bestreitet, dass z.B. Diplom-Betriebswirte mit Banklehre, Bauingenieure mit Bauzeichner- oder Maurerlehre sowie Landschaftsarchitekten mit Gärtnerlehre höher qualifiziert sind, als ausschließlich akademisch vorgebildete Bewerber. Obwohl gerade diese Bewerber von der Privatwirtschaft wegen ihrer besseren Praxiserfahrung besonders geschätzt werden, sieht das neue Dienstrecht bisher keine Möglichkeit der Anerkennung dieser vorteilhaften Erfahrung vor.

 

Durch die Streichung von zwei Stufen beim Amt A13 in der Besoldungsordnung A (vgl. Art. 30 BayBesG i.V. mit der Besoldungsordnung A sowie die Gewährung der bisher dem gehobenen Dienst vorbehaltenen Strukturzulage (Art. 33 BayBesG) in Höhe von 76,47 €, auch im Ein-gangsamt A13, setzt sich die 4. Qualifikationsebene noch deutlicher von den extern ausgebildeten Beamten der 3. Qualifizierungsebene ab.

 

In folgender Tabelle werden die Jahresgehälter von 

  • verwaltungsintern ausgebildeten Verwaltungsinformatikern,

  • 7-semestrigen Bachelor of Engineering mit 15-monatigem Vorbereitungsdienst, 
  • 9-semestrigen Diplom-Ingenieuren (FH) mit 15-monatigem Vorbereitungsdienst (aus Gründen der Vergleichbarkeit unter Zugrundelegung der bisherigen Dienstaltersstufe 5, längeren Wartezeiten für Beförderungen und Ende der Karriere bei A13 gerechnet) sowie

  • Master of Science/Diplom-Ingenieuren 

 einander gegenüber gestellt.

 Den im Link dargestellten Diagrammen können zu den gleichen Beamtengruppen

  • die jeweilige Ausbildungsdauer sowie
  • die jeweiligen Kapitalwerte der Lebenseinkommen

 entnommen werden.

 

Die Tabelle sowie die beiden Diagramme zeigen sehr deutlich, dass die lange Ausbildung von Diplom-Ingenieuren (FH) bisher nicht anerkannt wird. Nach Auffassung des ZVI Bayern erfordert eine Beachtung des Leistungsprinzips, dass die Eignung, Befähigung und fachliche Leistungs-fähigkeit, die sich aus einer Kombination der individuellen Begabung sowie im Wesentlichen der Dauer und Art einer Ausbildung ergeben, eine weitaus höhere Anerkennung. Der Staat hat zwar bei der Ausgestaltung des neuen Dienstrechts einen sehr großen Gestaltungsspielraum. Dieser endet jedoch dort, wo eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Betrachtungsweise nicht mehr möglich ist.

 Der ZVI Bayern hält es vor dem dargestellten Hintergrund für verfassungsrechtlich sehr bedenklich, dass Verwaltungsinformatiker – trotz erheblich kürzerer Ausbildung - ein um rd. 530.000 € höheres kapitalisiertes Lebenseinkommen erzielen als Diplom-Ingenieure (FH). Der ZVI Bayern bittet den Bayerischen Landtag im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens darauf hinzuwirken, dass

  1. Diplom-Ingenieure (FH) in ein der 4. Qualifizierungsebene  angehörendes Eingangsamt A12  einzustufen. Dies ließe sich durch eine Erweiterung der in Art. 23, Abs. 1, Nr. 4 BayBesG getroffenen abweichenden Regelung für Grund- und Hauptschullehrer erreichen. Damit würde den beiden Landtagsbeschlüssen vom 03.03.93 (LT-Drs. 12/10334 und 12/10335) ebenso Rechnung tragen wie der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG, die Abschlüsse zum Diplom-Ingenieur (FH) dem höchsten (5.) Qualifikationsniveau zuordnet (vgl. Art. 11 e) RL 2005/36/EG).
  2. Art. 31 BayBesG dahingehend geändert wird, dass auch vor einem Studium erworbene Praxiszeiten bei der Bemessung der Stufen als berücksichtigungsfähige Zeiten anerkannt werden können, soweit diese förderlich für die Berufsausübung sind.
  3. Alternativ zu Nr. 1 wird vorgeschlagen, die bis 1999 als Nachteilsausgleich, der für das im Vergleich mit der verwaltungsinternen Ausbildung längere und aufwändigere Studium gewährt wurde, wieder einzuführen und angemessen auszustatten. Die Höhe dieser ruhegehaltsfäh-igen Zulage müsste zwischen 420 und 550 €/Monat liegen, damit Diplom-Ingenieure (FH) ein ihrer Befähigung, Eignung und fachlichen Leistungsfähigkeit entsprechendes kapitalisiertes Lebenseinkommen erzielen können. 

 

Nur unter der Voraussetzung, dass diese Empfehlungen berücksichtigt werden, kann der Freistaat Bayern am aufgrund der demografischen Entwicklung für Bewerber immer interessanter werdenden Arbeitsmarkt konkurrieren. Derzeit ist er nicht in der Lage marktübliche Rahmenbedingungen anzubieten.

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Leistungsstarke Beamte steigen künftig schneller nach oben.

Bild Maximilian Feichtner, Wilhelm Hüllmantel und Rüdiger Lexau
von links: Maximilian Feichtner, Wilhelm Hüllmantel und Rüdiger Lexau


München, 08.02.2010:

Ausschussvorsitzende Ingrid Heckner und Ministerialdirigent Will-helm Hüllmantel sprachen sich bei der Anhörung zum Neuen Dienstrecht eindeutig für bessere Fortkommensmöglichkeiten leistungsstarker Beamtinnen und Beamte aus. So sollen Beförder-ungszeiten deutlich kürzer und die Aufstiegsmöglichkeiten deutlich besser werden. Eine Anhebung der Eingangsämter für Diplom-Ingenieure (FH) und Bachelor of Engineering soll es lt. Heckner jedoch erst in einem 2. Schritt geben, wenn der Markt dies zwingend erfordere.

 

Dabei hatten mehrere Experten die fehlende Attraktivität der Eingangsbesoldung im technischen Bereich sehr deutlich angesprochen:

 

BTB-Landesvorsitzender Maximilian Feichtner kritisierte die Absenkung der Eingangsbesoldung für Diplom-Ingenieure (FH) sowie die dadurch entstehende Vergrößerung der Einkom-mensunterschiede zwischen der 3. und 4. Qualifizierungsebene. 

Feichtner: „Der öffentliche Dienst kann im Ingenieurbereich nicht mit der Privatwirtschaft konkurrieren!“

 

Auch BBB Vorsitzender Rolf Habermann wies darauf hin, dass der technische Bereich mit der Reform nicht zufrieden sein könne.

 

BBB-Landesjugendleiter Jörg Kothe verwies auf den Nachwuchsmangel im technischen Bereich, der sich nicht durch die angedachten schnellen Beförderungen lösen lasse. Hier sei eine Anhebung der Eingangsämter unumgänglich. Nur so könne die Attraktivität des öffentlichen Dienstes nach - auch für Bewerber erkennbar - gesteigert werden.

 

ZVI-Vorsitzender Rüdiger ‚Lexau ergänzte, dass der Bachelorabschluss künftig der Regel-abschluss sei und außerhalb des öffentlichen Dienstes die gleichen Möglichkeiten eröffne wie ein Masterabschluss, sofern der Bewerber über Berufserfahrung verfüge. Lexau betonte, dass die Qualität der Masterabschlüsse sehr unterschiedlich sei und dass Abschlüsse zum Diplom-Ingenieur (FH) oftmals qualitativ höherwertiger seien als manche Masterabschlüsse. Er empfahl dringend, diesen Sachverhalt bei der Ausgestaltung der Reform zu berücksichtigen.

 

Auch Hochschul-Vorsitzender Bayern Prof. Dr. Günter Schweiger betonte, dass der Bachelorabschluss der Regelabschluss sei und dementsprechend anerkannt werden müsse. Bereits jetzt würden sich auf Stellenausschreibungen im Laborbereich der Hochschulen wegen der schlechten Rahmenbedingungen keine ausreichend qualifizierten Bewerber mehr melden.

 

Fazit:

Bereits im öffentlichen Dienst als Beamte und Beamtinnen tätige Diplom-Ingenieure (FH) können angesichts der eindeutigen Aussagen von AV Heckner und von MDgt Hüllmantel davon ausgehen, dass sich die Mindestwartezeiten für Beförderungen in den nächsten Jahren spürbar reduzieren werden und dass es wohl auch mehr leistungsstarke Beamte und Beamtinnen geben wird, die den Sprung von der 3. in die 4. Qualifikationsebenen schaffen werden. Offenkundig wurde jedoch noch nicht erkannt, dass die aktuellen Einstiegsvoraussetzungen im öffentlichen Dienst für Diplom-Ingenieure (FH) und Bachelor of Engineering bei weitem nicht mit den Angeboten der Privatwirtschaft konkurrieren können.


Maximilian
 Feichtner, Adi Sprinkart und Rüdiger 
LexauProf.
 Dr. Günter Schweiger 
Jörg
 KotheMaximilian Feichtner

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Abgeordneter Bernd Sibler zu Gast auf Sitzung der ZVI-Verbandsleitung

Plattling

Der Vorsitzende des Ausschusses (AV) für
Hochschule, Forschung und Kultur des Bayerischen Landtags, Bernd Sibler (CSU) diskutiert mit der Verbandsleitung des ZVI über die Bewertung von Studienabschlüssen im neuen Dienstrecht.
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Ergebnisprotokoll zur Vertreterversammlung am 16.04.2010

TOP 1: Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit

Die Beschlussfähigkeit nach den satzungsrechtlichen Bestimmungen wurde festgestellt. >>mehr...

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Gemeinsamer parlamentarischer Abend von BTB und ZVI

München, 25.11.2009:

Geplante Absenkung der Eingangsgehälter macht die 3. Qualifizierungsebene für Diplom-Ingenieure (FH) und Absolventen mit Bachelorabschlüssen noch unattraktiver!

BTB-Landesvorsitzender Maximilian Feichtner, BTB-Bundesvorsitzender Bernd Niesen und ZVI-Vorsitzender Rüdiger Lexau konnten die Vorsitzende des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, Ingrid Heckner, MdL, (CSU), ihren Stellvertreter Stefan Schuster, MdL, sowie die Abgeordneten Günther Felbinger (Freie Wähler), Hans Herold (CSU), Carsten Klein (FDP), Tobias Reiß (CSU) und Adi Sprinkart (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßen.

Die Verbände zeigten durch die Spitzen der beiden Dachverbände und zahlreiche Vertreter der angeschlossenen Mitgliedsverbände starke Präsenz.  >>mehr...

Neues Dienstrecht in Bayern - Freistaat Bayern degradiert Ingenieure zu Abiturienten

München, 07.10.2009:

Die Expertenanhörung zum neuen Dienstrecht in Bayern des Arbeitskreises für Fragen des öffentlichen Dienstes der CSU-Fraktion und der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag wird für Diplomingenieure (FH) zur großen Enttäuschung.

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Neues Dienstrecht in Bayern

Die Veröffentlichung des Entwurfs zum neuen Dienstrecht wurde dem ZVI Bayern vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen nicht erlaubt. Daher können wir hier nur unsere 1. Stellungnahme dazu in >>Kurzform und >>ausführlicher Form sowie unsere >>2. Stellungnahme anbieten. Nach unserer Meinung können Sie sich auch davon ein ausreichend genaues Bild von den geplanten Veränderungen machen.

50 Jahre ZVI Bayern

München, 25.09.2009:

Mit einem glanzvollen Festakt mit ranghohen Vertretern von Politik, Verwaltung und Verbänden feiert der ZVI den 50. Jahrestag seiner Gründung.

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11.09.2009:
Herbert Baumgartner spricht mit dem hochschulpolitischen Sprecher der CSU-Landtagsfraktion und Vorsitzenden des Landtagsausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur, MdL Bernd Sibler über die Einstufung von Ingenieuren nach dem Entwurf des neuen Dienstrechts.
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05.05.2009:
Landwirtschaftsminister Helmut Brunner empfängt Vertreter der Verbände und der Abteilung für Ländliche Entwicklung im Bayerischen Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten 
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04.05.2009:
Umweltstaatssekretärin Melanie Huml:

„Ich werde mich für bessere Berufschancen für Diplom-Ingenieure (FH) einsetzen!“

Umweltstaatssekretärin empfängt Vorstand des ZVI Bayern >>mehr...

22.04.2009:

Ausschussvorsitzende Ingrid Heckner: "Die Reformvorschläge des ZVI Bayern zur Dienstrechtsreform hören sich ganz vernünftig an"

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19.02.2009:

Staatssekretärin Melanie Huml setzt sich für bessere Stellenobergrenzen beim gehobenen technischen Dienst ein.

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09.02.09:

Arbeits- und Sozialstaatssekretär Markus Sackmann empfängt den Vorsitzenden des ZVI Bayern, Rüdiger Lexau, dessen Stellvertreter, Christian Drexl sowie den Vertreter der oberbayerischen ZVI-Einzelmitglieder, Thomas Wagner

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02.02.2009:

Christian Drexl und Herbert Baumgartner bei Innenstaatssekretär Dr. Bernd Weiß

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19.12.2008:

Finanzstaatssekretär Franz Pschierer empfängt Vertreter des ZVI Bayern im Finanzministerium

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