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Zweiter Parlamentarischer Abend des ZVI Bayern
Am 07.12.2011 fand in der Pfalzstube des Bayerischen Landtags der zweite Parlamentarische Abend des ZVI Bayern statt. Anwesend waren unter anderem die Ausschussvorsitzenden Ingrid Heckner und Oliver Jörg. In entspannter Atmosphäre kam es zu einer lebhaften Diskussion zwischen Politik und Verbandsvertretern. Weiter zum Protokoll (PDF)
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Verbesserungsvorschläge des ZVI Bayern
Verbesserungsvorschläge des ZVI
Bayern im Rahmen der Verbändeanhörung zum Entwurf
der
Verwaltungsvorschriften zur modularen Qualifizierung von
Ingenieuren im Bereich der
OBB sowie des StMUG >>mehr<<
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ZVI Bayern fordert Übergangslösung für Diplom-Ingenieure (FH)
In seiner Stellungnahme zum gemeinsamen Verordnungsentwurf der Obersten
Baubehörde und des Umweltministeriums setzt sich der ZVI Bayern im Rahmen
der Verbandsanhörung für eine Übergangslösung
für Diplom-Ingenieure (FH) ein.
Im Gegensatz zu jungen Beamtinnen und Beamten, die künftig bereits im Amt
A11 mit der modularen Qualifizierung beginnen können und die deshalb durch
die modulare Qualifizierung keine zusätzlichen Wartezeiten beim beruflichen
Fortkommen haben, bedeutet die modulare Qualifizierung bei älteren
Beamtinnen und Beamten einen zusätzlichen Zeitaufwand.
Auch der durch den Wegfall des Verzahnungsamts A13 vom Bayerischen Landtag
ausdrücklich beabsichtigte Beschleunigungseffekt hat bei Beamtinnen und
Beamten, die bei ihrer Zulassung zur modularen Qualifizierung bereits die
Ämter A 13 oder A 13 + AZ erreicht haben, nicht den beabsichtigten
Beschleunigungseffekt, weil diese sich oftmals bereits seit Jahren im Amt
A13 befinden und damit die für eine Beförderung in das Amt A 14
vorgeschriebenen Mindestwartezeit bereits erfüllt haben. Ältere Beamtinnen
und Beamte können deshalb nur unter der Voraussetzung in einem
vergleichbaren Maße wie jüngere Beamtinnen und Beamte von der modularen
Qualifizierung profitieren, wenn o.g. Besonderheiten im Rahmen einer
Übergangslösung angemessen berücksichtigt werden.
Der ZVI Bayern hat dringend gebeten, insbesondere folgende
Verbesserungsvorschläge zu berücksichtigen:
a) Weitaus stärkere Berücksichtigung der angekündigten flexiblen und
passgenauen Ausrichtung der modularen Qualifizierung auf vorhandene
Vorkenntnisse bzw. bereits erworbene Berufserfahrung, v.a. bei älteren
Ingenieuren.
b) Berücksichtigung der vom Hochschulausschuss festgestellten
Gleichwertigkeit von Abschlüssen zum Diplom-Ingenieur (FH) mit universitären
Diplom- und Masterabschlüssen.
c) Beibehaltung der bewährten Entscheidung nach Aktenlage.
d) Einfügung einer Übergangslösung für Beamtinnen und Beamte, die das 50.
Lebensjahr bereits überschritten haben und/oder die Ämter A13 oder A13 + AZ
bereits erreicht haben.
e) Verzicht auf eine modulare Qualifizierung in Fachgebieten, in denen
bereits bei der 4. QUE wegen des kleinen Einstellungskorridors und des
dadurch entstehenden unverhältnismäßig hohen Aufwands auf die Durchführung
eines Vorbereitungsdienstes verzichtet wurde.
Zur Stellungnahme des ZVI Bayern >>mehr>>
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